Führerscheinklassen
Seit 1999 gibt es ein neues Führerscheinrecht. Bisher gab es in Deutschland neun Fahrerlaubnisklassen. Das neue Führerscheinrecht wurde vom EU Ministerrat beschlossen. Es hat 15 Fahrerlaubnisklassen. Die bisherigen Führerscheine in den EU Mitgliedsstaaten sind in der EU weiter gültig und werden unbegrenzt anerkannt. Nur wer das 50.Lebensjahr überschritten hat, muss eine ärztliche Untersuchung und ein augenäztliches Gutachten vorlegen, wenn er weiterhin LKW über 12 t fahren will evntuell erfolgt hier auch ein Umtausch des Führerscheines. Die neuen Klassen untergliedern sich in 5 Hauptgruppen. Das sind die Motorrad - Klassen, PKW - Klassen, LKW - Klassen, Bus - Klassen und Sonder - Klassen.
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Motorrad-Klassen
- Klasse M: ab 16 Jahre; Höchstgeschwindigkeit 45 km/h; bis 50 ccm
- Klasse A1: ab 16 Jahre; 80 km/h; 125 ccm; ab 18 unbegrenzt; beinhaltet M
- Klasse A : ab 18 Jahre; ü. 45 km/h; ü.50ccm; bis 25 KW; bis 016 KW/kg Leistung/Leergewicht; nach 2 Jahren bzw ab 25 Jahre unbegrenzt; beinhaltet A1 und M PKW - Klassen
- Klasse S: ab 16 Jahre; klein KFZ bis 45 km/h; 50 ccm
- Klasse B: ab 18 Jahre; KFZ (ohne Krafträder) bis 3500 kg ; bis 8 Sitzplätzen; Anhänger bis 750 kg (Gesamtmasse von 3500 kg darf nicht überschritten werden); beinhaltet die Klassen M,S und L Klasse BE: ab 18 Jahre nur mit Klasse B; KFZ bis 3500 kg mit Anhänger; die Anhängelast darf max das 1,5 fache der zulässigen Gesamtmasse des KFZ betragen
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LKW - Klassen
- Klasse C:ab 18 Jahre; wie Klasse B; der Einsatz im gewerblichen Bereich zur Güterbeförderung ist unter 21 Jahren nur bis 7,5 t zGM zulässig; Befristung bis 5 Jahre, danach erneute Ärztliche und Augenärztliche Untersuchung; beinhaltet C1 nur mit Klasse B
- Klasse CE: ab 18 Jahre; KFZ der Klasse B mit Anhänger über 750 kg Gesamtmasse; Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung bis 21 Jahre auf 750 kg zGm begrenzt; bis 5 Jahre, danach ärztliche und augenärztliche Untersuchung; beinhaltet C! nur mit Klasse B
- Klasse C1: ab 18 Jahre nur mit Klasse B; KFZ ohne Krafträder über 3550kg bis 7500 kg bis 8 Sitzplätze (ohne Fahrersitz); Anhänger bis 750 kg Gesamtmasse
- Klasse C1E: ab 18 Jahre; Zugfahrzeug der Klassen C1 oder D1 mit Anhänger bis 750 kg; zulässige Gesamtmasse 12t; Gesamtmasse des Anhängers darf Leermasse der Zugmaschine nicht übersteigen; ab 50 Jahre alle 5 Jahre ärztliche und augenärztliche Untersuchung; beinhaltet BE nur mit Klasse C und DE,D1E nur mit Klasse D, D1
- Klasse D: ab 21 Jahre; KFZ ohne Krafträder zur Personenbeförderung bis 8 Sitzplätze (ohne Fahrersitz); Anhänger bis 750 kg Gesamtmasse; beinhaltet D1E nur mit Klasse D
- Klasse DE: ab 21 Jahre; nur mit betriebs- und arbeitsmedizinischen Gutachten möglich; KFZ der Klasse D mit Hänger über 750 kg Gesamtmasse (Deutschland nur Gepäckanhänger); nach jeweils 5 Jahren ärztliches und augenärztliches Gutachten; ab 50 Jahre alle 5 Jahre betriebs- und arbeitemedizinisches Gutachten; beinhaltet BE nur mit Klasse D1
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Sonder - Klassen
- Klasse T: ab 16/18 Jahren; Traktoren bis 60 km/h; selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h; Verwendungszweck und Einsatz nur Land- und Forstwirtschaft; beinhaltet MSL
- Klasse L: ab 16 Jahre Traktoren bis 32km/h; mit Anhänger bis25 km/h; selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km/h;
- Klasse A1 gilt für Leichkrafträder der Klasse A mit maximal 125 qcm und 11 Kw. Sind sie schneller als 80 km/h dürfen sie erst ab Volljährigkeit gefahren werden. Er gilt auch für ältere Mopeds und Mokicks mit einer Inbetriebnahme vor dem 31.12.1983 Der Schein beinhaltet die Klasse M.
- Klasse A (beschränkt) gilt für Fahrer, die noch nicht das 25 Lebensjahr vollendet haben. Sie dürfen Maschinen bis 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg fahren. Klasse A schließt die Klassen A1 und M ein.
- Klasse A (unbeschränkt) ist der Motoradführerschein. Er setzt voraus, dass man zuvor zwei Jahre den Klasse A Schein (beschränkt) hatte, oder 25 Jahre alt ist und die entsprechende Ausbildung hat.
- Klasse B ist der PKW-Führerschein für PKW mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und maximal acht Sitzplätzen außer dem Führersitz und Anhänger (Sonderregelungen beachten). Sie beinhaltet die Klassen M, L, S.
- Klasse BE ist die Klasse B mit Anhänger über 750 Kg.
- Klasse C1 Die Fahrerlaubnis der Klasse C1 berechtigt im Inland auch zum Führen von Kraftomnibussen von 3.500 bis 7.500 kg — gegebenenfalls mit Anhänger — mit einer entsprechenden zulässigen Gesamtmasse, jedoch ohne Fahrgäste, wobei die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustands des Fahrzeugs dienen dürfen. Das Höchstalter ist 50.
- Klasse C1E wie C1, aber bis 12.000 kg.
- Klasse C ist der Lastwagenführerschein mit Anhänger bis 750 kg.
- Klasse CE ist der Lastwagenführerschein mit Anhänger über 750 kg
- Klasse D1 ist der kleine Busführerschein für die Beförderung von 8 bis 16 Personen. Er ist auf fünf Jahre befristet.
- Klasse D1E ist der kleine Busführerschein mit Anhänger
- Klasse D ist der Schein für alle Omnibusse im Linien- oder Reiseverkehr
- Klasse DE ist der Busschein mit Anhänger, auch Personenanhänger
- Klasse L ist der Zugmaschinenführerschein mit maximaler Spitze von 32 km/h, mit Anhänger 25 km/h.
- Klasse M ist der Moped, Mokick und Rollerschein.
- Klasse S gilt für Trikes, Microbikes und Quads bis 45 km/h bei 50 qcm und maximal 4 kw und ist in der Klasse B und T beinhaltet, aber nicht in Klasse A.
- Klasse T ist der Führerschein für Zugmaschinen bis 40 km/h ab 16, bis 60 km/h ab 18.
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